BERT KIRCHNER

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Gebäude bleiben eine technische Angelegenheit

Schon seit dem 01. Oktober 2007 gibt es den Energieausweis für Bestandsgebäude entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV). Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, ist der Energieausweis seit dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude und Nichtwohngebäude seit 2009. War bislang der technische Standard einer Immobilie als finanzieller Wert, lediglich in relativ unscharfen Vergleichswerten erfasst, wird er zunehmend zum eigenständigen Gegenstand beim Verkauf - übernimmt doch der Käufer einer Bestandsimmobilie unter Umständen ein von ihm nicht einschätzbares Risiko.

Die für einen Wertgutachter nicht selbstverständliche Erstellung eines Energiebedarfsausweises kann ich für Sie übernehmen. Als Architekt kann ich möglicherweise erforderliche baulichen Maßnahmen planen. Durch meinen kaufmännisch orientierten Tätigkeitschwerpunkt kann ich aber in jedem Fall Auskunft zu den zu erwartenden Kosten geben.

Vorallem im Bereich der Sanierung kann diese Kombination technischer und kaufmännischer Befähigung wichtig werden. Schließlich sind nach EnEV §25 Befreiungen möglich: "wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer .... innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können."

Schon seit dem 01.02.2004  gilt EnEV §9 wonach bereits bis zum 31.12.2006 folgende Anforderungen hätten erfüllt sein müssen:

  • Heizkessel die vor dem 01.11.1978 eingebaut wurden sollten außer Betrieb genommen sein,
  • ungedämmte Rohrleitungen und Armaturen in nicht geheizten Räumen sollten nachgerüstet sein,
  • oberste Geschossdecken sollten so gedämmt sein, dass ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,30 W/m²K erreicht wäre.

Auch weitere Regelungen waren bereits in der Vergangenheit gültig wie: EnEV §9 wonach bis zum 31.12.2008

  • Heizkessel außer Betrieb genommen hätten werden müssen, die nach dem 01.11.1996 eingebaut wurden.

Es sei denn, sie entsprechen den Ansprüchen eines Niedertemperaturkessels oder Brennwertkessels. Dabei ist zu beachten, dass diese Kessel oft eingebaut wurden, weil weitere mit der Niedertemperaturtechnik verbundene Maßnahmen an der Heizungsanlage unwirtschaftlich erschienen.

Mit Rücksicht auf die immer höheren Anforderungen bestehen schon jetzt immer mehr Käufer auf einer detaillierten Auskunft über die Energieffizienz eines Gebäudes. Schließlich ist zu erwarten,

  • dass mit einem Rechtsanspruch eines Mieters auf eine Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes vom Mieter auch Ansprüche erhoben werden,
  • dass der Prozess steigender gesetzlicher Auflagen aufgrund der Ziele zum  Klimaschutz nicht geändert wird,
  • dass die Energiepreise weiter steigen.

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Bert Kirchner, Architekt, freier Sachverständiger für Wertermittlung, Johannesallee 2, 65929 Frankfurt am Main

Eingetragen bei der Architektenkammer Berlin Nr.: 11793