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Gebäude bleiben eine technische Angelegenheit
Schon seit dem 01. Oktober 2007 gibt es den Energieausweis
für Bestandsgebäude entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV). Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, ist
der Energieausweis seit
dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude und Nichtwohngebäude seit
2009. War bislang der technische Standard
einer Immobilie als finanzieller Wert, lediglich in relativ unscharfen
Vergleichswerten erfasst, wird er zunehmend zum eigenständigen
Gegenstand beim Verkauf - übernimmt doch der Käufer einer Bestandsimmobilie
unter Umständen ein von ihm nicht einschätzbares Risiko.
Die für einen Wertgutachter nicht selbstverständliche
Erstellung eines Energiebedarfsausweises kann ich für Sie übernehmen.
Als Architekt kann ich möglicherweise erforderliche baulichen Maßnahmen
planen. Durch meinen kaufmännisch orientierten Tätigkeitschwerpunkt
kann ich aber in jedem Fall Auskunft zu den zu erwartenden Kosten
geben.
Vorallem im Bereich der Sanierung kann diese
Kombination technischer und kaufmännischer Befähigung wichtig werden.
Schließlich sind nach EnEV §25 Befreiungen möglich: "wenn die
erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer
.... innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen
nicht erwirtschaftet werden können."
Schon seit dem 01.02.2004 gilt EnEV §9 wonach
bereits bis zum 31.12.2006 folgende Anforderungen hätten erfüllt
sein müssen:
- Heizkessel die vor dem 01.11.1978 eingebaut
wurden sollten außer Betrieb genommen sein,
- ungedämmte Rohrleitungen und Armaturen
in nicht geheizten Räumen sollten nachgerüstet sein,
- oberste Geschossdecken sollten so gedämmt sein,
dass ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,30 W/m²K erreicht
wäre.
Auch weitere Regelungen waren bereits
in der Vergangenheit gültig wie:
EnEV §9 wonach bis zum 31.12.2008
- Heizkessel außer Betrieb genommen hätten
werden
müssen, die nach dem 01.11.1996 eingebaut wurden.
Es sei denn, sie entsprechen den Ansprüchen eines
Niedertemperaturkessels oder Brennwertkessels. Dabei ist zu beachten,
dass diese Kessel oft eingebaut wurden, weil weitere mit der Niedertemperaturtechnik
verbundene Maßnahmen an der Heizungsanlage unwirtschaftlich erschienen.
Mit Rücksicht auf die
immer höheren Anforderungen bestehen schon jetzt immer mehr Käufer
auf einer detaillierten Auskunft über die Energieffizienz
eines Gebäudes. Schließlich ist zu erwarten,
- dass mit einem Rechtsanspruch eines
Mieters auf eine Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes
vom Mieter auch Ansprüche erhoben werden,
- dass der Prozess steigender gesetzlicher
Auflagen aufgrund der Ziele zum Klimaschutz nicht
geändert wird,
- dass die Energiepreise weiter steigen.
Wertermittlung, Wertgutachter,
Wertgutachten, Berlin, Bauleitung, Architekt, Sachverständiger,
Verkehrswert, Projektsteuerung
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Bert Kirchner, Architekt, freier Sachverständiger
für
Wertermittlung, Johannesallee
2, 65929 Frankfurt am Main
Eingetragen bei der Architektenkammer Berlin Nr.:
11793
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